FROHES FEST und GUTEN RUTSCH!

Wir wünschen allen Kollegen und Kolleginnen einen entspannten Ausklang des Jahres 2022.

Ab hier wird es deutlich! WARNUNG! Nicht weiterlesen, wenn Sie in den Feiertage nicht in Depressionen verfallen wollen!

Man wird sprachlos der Unkenntnis oder auch der Ignoranz mit der unsere Volksvertreter mit den Menschen aus dem Gesundheitsressort umgehen. Krönendes Beispiel und Abschluss dieses Jahres war der deutsche Städtetag ( übrigens nicht mehr zu erreichen bis Januar, schon gar nicht an Wochenenden ), der allen Ernstes fordert, das wir Ärzte auch am Wochenende die Praxen öffnen sollen ( Budget, RLV, Arbeitszeitschutzgesetze usw. usw. – wie soll das gehen?). Ein absolut verfehlte Gesundheitspolitik soll wieder einmal von uns ÄrztenInnen aufgefangen werden und das zum Nulltarif.

Ich hoffe, dass Sie alle nächstes Jahr dem ununterbrochenen Dauerfeuer von krankenKassen, König Karl und anderen Funktionären, das Krankenschwestern, Pfleger, MFAs und ÄrztenInnen menschenverachtende Vorschriften, Gesetze und anderen Blödsinn um die Ohren schlägt, entschlossener entgegen treten werden.

Wenn ich das letzte Jahr Revue passieren lasse, fällt mir leider wirklich nichts Positives ein, was von den Akteuren des Gesundheitswesen gekommen ist. Das ist mehr als peinlich! Das zeigt das konsequente Unvermögen unserer Volksvertreter mit so eigentlich allen Problemen hier im Lande.

Wir sollen alle unseren Beitrag für das Gesundheitswesen leisten, aber wo verzichten Politiker auf ihre jährlichen Diätenerhöhungen, wo wird der Bundestag verkleinert und schon wieder erhöhen die krankenKassen ihre Zusatzbeiträge. Mit dem Geld könnte die eine oder andere Arztstelle geschaffen werden, um Wartezeiten auf Termine zu verkürzen oder KollegenInnen in Krankenhäusern anzustellen. Seit 2001 werden wir mit Fallpauschalen abgespeist, unsere Gebührenordnung interessiert nicht, die GOÄ wird einfach seit 1996 nicht angepasst, uns werden Arbeitszeiten befohlen und streiken dürfen wir nicht. Mundtot gemacht nennt man das. Wir sind der einzige Berufsstand in Deutschland, der sich das gefallen lassen muss!

Think!

Ihr / Euer Webmaster PK

Wahlen zur Vertreterversammlung 2022 – Ein ERFOLG!

Unglaublich! Primär waren 10 GynäkologenInnen gewählt. Jetzt sind es noch sieben. Ein Auge weint, ein Auge freut sich. Wir haben vielen Fachgruppen dazu verholfen in die VV zu kommen und haben Kompromisse geschlossen. Das ist Politik.

Die konstituierende Sitzung fand bereits am 14.12.2022 statt und am 14. Januar 2023 findet bereits die 1. Arbeitssitzung statt.

Danke Ihren / Euren Stimmen kann ich nun maßgeblich auf viele Bestimmungen Einfluss nehmen und bitte Euch mir Input zu geben. Alles kann besprochen werden und wir in der VV und gerade die GynäkologenInnen werden für uns / Euch versuchen das Bestmögliche herauszuholen.

WAHLEN zur Vertreterversammlung der KVN

Liste „Abgeordnete Frauenärzte*innen GFB“!

Diese Liste besteht aus FachärztenInnen und ist somit eine rein frauenärztliche Liste. Damit haben Sie die Garantie (!), dass Ihre Belange zu 100% von uns vertreten werden.

In den heutigen Zeiten spitzt sich die Lage für uns dramatisch zu! Als einziger freier Beruf nimmt die Politik massiv Einfluss auf unsere Möglichkeiten unsere Tätigkeit frei, wirtschaftlich und zufriedenstellend auszuüben. Das können wir so nicht mehr lange durchalten!

Daher geben Sie uns die Möglichkeit in und mit der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung unsere Belange, auch gegenüber anderen Berufsgruppen, mit dem Engagement zu vertreten, das Sie verdient haben!

Nutzen Sie Ihre einzige Chance für die nächsten 6 Jahre die Musik zu bestimmen, nach der Sie tanzen (müssen) wollen! Denn wenn Ihre Vertreter, Ihre Liste „Abgeordnete Frauenärzte*innen GFB“ nicht mitdirigieren können, dann sind Sie nur noch Zuschauer und dürfen Brotkrummen sammeln! Wir haben für den Bezirk Hannover über 250 wahlberechtigte Kollegen und Kolleginnen und mit dieser Anzahl können wir wirklich so richtig etwas bewegen! Sie brauchen NUR zu wählen, die Arbeit leisten Ihre Kandidaten/innen – bequemer geht es nun wirklich nicht! Und über Ihre Kandidaten/innen haben SIE Kollegen/innen, die Ihnen zuhören, Sie verstehen und in Ihrem Sinne handeln werden.                                                                        

Liebe frauenärztliche Kolleginnen und Kollegen,


der Wahlvorschlag „Abgeordnete Frauenärzte*innen GFB“ ist IHRE Liste für die Wahl der Vertreterversammlung vom 1. – 16.11.
und will IHRE frauenärztliche Zukunft in den nächsten 6 Jahren sicherstellen.


In der Vertreterversammlung der KVN werden die wichtigen und für Sie folgenreichen Honorar-Entscheidungen gefällt:

Bitte wählen Sie alle eine/n der 4 KandidatInnen unserer hannoverschen Liste
„Abgeordnete Frauenärzte*innen GFB“
– der ersten Liste in den Wahlunterlagen -,
damit IHRE frauenärztlichen Belange gebührend berücksichtigt werden

Die Politik vertritt uns nicht, der „eigene“ Minister fällt uns in den Rücken:
– 1000 Gesundheitskioske, was soll das?
– TSVG-Neupatienten abgeschafft: wieder einmal Wortbruch!
– Apotheken schöpfen politisch gewollt Leistungen auf unsere Kosten ab!
– IT Kosten: ohne Sinn und Verstand wird uns Gammel-Technik oktroyiert!
 
Krankenkassen / Versicherungskonzerne bevormunden uns:
– Regresse: einseitig werden Vereinbarungen gekündigt ( wieder die volle
  Summe statt der Mehrkosten )
– Nullrunden ( 5x im Angebot – sich selber aber reich beschenken ) und
  Schiedssprüche zu unserem Nachteil, während die „kranken“ Kassen wie die
  Maden im Speck, ohne zu sparen, leben
– MFA = Mangelware, weil keine Anpassung im Punktwert die 5maligen
  Tariferhöhungen auffangen 
– Energiekosten werden nicht angepasst

WIR müssen und werden eine klare Kante zeigen!
Geben SIE uns dafür IHRE Unterstützung!

Ihre Kandidatinnen und Kandidaten

Christian Albring, Per Kistenbrügge ( Netz ), Katharina Reese-Müßel ( Netz ), Katja Sternberg ( Netz )

Fortbildung 02.11.2022

Wir starten eine neue Fortbildungsreihe mit AMT Abken Medizintechnik.

EXCLUSIV für Mitglieder des ärztenetz frauengesundheit !!!

Anmeldung NUR über den Link / QR-CODE unten möglich!

30 Plätze gibt es – wer zuerst kommt mahlt zuerst.

Es wird weitere exklusive Fortbildungen mit AMT Medizintechnik und hochkarätigen Referenten im ärztenetz frauengesundheit geben. Ein Grund mehr in das Netz einzutreten!

Impfpflicht für Ärzte und medizinisches Personal. ACHTUNG: NEUERUNG!!

Beachtet die Gesetzesänderung bezüglich STATUS: vollständig geimpft! 

Bis zum 30.09.2022 gilt man/frau mit der Grund- und Auffrischungsimpfung als vollständig geimpft.

Ab dem 01. Oktober gelten wir nur noch als vollständig geimpft, wenn wir die 1. Boosterimpfung erhalten haben, also 3. Impfungen insgesamt!

( Genesen sind wieder andere Regeln, geht alles immer wieder durcheinander )

Seit dem 19. März 2022 ist im Infektionsschutzgesetz (§ 22a) festgelegt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um als vollständig geimpft zu gelten.

Bis zum 30. September 2022 liegt ein vollständiger Impfschutz vor:

  • nach drei Einzelimpfungen,
  • nach zwei Einzelimpfungen,
  • nach einer Einzelimpfung
    – PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
    – PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der ersten Impfung ODER
    – PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der ersten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.

Ab 1. Oktober 2022 liegt ein vollständiger Impfschutz vor:

  • nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein),
  • nach zwei Einzelimpfungen
    – PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
    – PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER
    – 
    PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung (seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein).

Die Impfungen nach den oben genannten Regelungen müssen mit einem oder verschiedenen Impfstoffen erfolgt sein, die von der Europäischen Union zugelassen sind oder im Ausland zugelassen sind und von der Formulierung (Zusammensetzung) her identisch mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff sind.

In den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) ist festgelegt, für welche in der Europäischen Union (EU) nicht zugelassenen Impfstoffe nach zweimaliger Impfung eine einzelne Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff ausreicht, um bestmöglich gegen eine SARS-CoV-2-Infektion geschützt zu sein (siehe Frage „Wie sollen Personen geimpft werden, die mit den nicht in der EU zugelassenen Impfstoffen Sinovac, Sinopharm, Bharat Biotech International Ltd. oder Sputnik V geimpft wurden?“).

Umfassende Informationen zur Impfung finden Sie auf unseren Themenseiten „Corona-Schutzimpfung gegen COVID-19“ sowie in den Antworten auf häufige Fragen.

Reisende sollten die besonderen Nachweispflichten beachten, die bei der Einreise gelten (weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite „Einreise nach Deutschland“ sowie unter „Auslandsreisen“).

Stand: 25.05.2022

Regelungen für Geimpfte und Genesene – infektionsschutz.de

Es wurde gewählt!

Per sagt DANKE!

Ich wurde in KVN-Bezirksstelle gewählt, Dank Eurer Stimmen.

2023 geht es dann los….

Es sind Ihre Vertreter, die Ihnen helfen, wenn es mal wieder „kneift“!