Impfpflicht für Ärzte und medizinisches Personal. ACHTUNG: NEUERUNG!!

Beachtet die Gesetzesänderung bezüglich STATUS: vollständig geimpft! 

Bis zum 30.09.2022 gilt man/frau mit der Grund- und Auffrischungsimpfung als vollständig geimpft.

Ab dem 01. Oktober gelten wir nur noch als vollständig geimpft, wenn wir die 1. Boosterimpfung erhalten haben, also 3. Impfungen insgesamt!

( Genesen sind wieder andere Regeln, geht alles immer wieder durcheinander )

Seit dem 19. März 2022 ist im Infektionsschutzgesetz (§ 22a) festgelegt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um als vollständig geimpft zu gelten.

Bis zum 30. September 2022 liegt ein vollständiger Impfschutz vor:

  • nach drei Einzelimpfungen,
  • nach zwei Einzelimpfungen,
  • nach einer Einzelimpfung
    – PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
    – PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der ersten Impfung ODER
    – PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der ersten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.

Ab 1. Oktober 2022 liegt ein vollständiger Impfschutz vor:

  • nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein),
  • nach zwei Einzelimpfungen
    – PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
    – PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER
    – 
    PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung (seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein).

Die Impfungen nach den oben genannten Regelungen müssen mit einem oder verschiedenen Impfstoffen erfolgt sein, die von der Europäischen Union zugelassen sind oder im Ausland zugelassen sind und von der Formulierung (Zusammensetzung) her identisch mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff sind.

In den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) ist festgelegt, für welche in der Europäischen Union (EU) nicht zugelassenen Impfstoffe nach zweimaliger Impfung eine einzelne Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff ausreicht, um bestmöglich gegen eine SARS-CoV-2-Infektion geschützt zu sein (siehe Frage „Wie sollen Personen geimpft werden, die mit den nicht in der EU zugelassenen Impfstoffen Sinovac, Sinopharm, Bharat Biotech International Ltd. oder Sputnik V geimpft wurden?“).

Umfassende Informationen zur Impfung finden Sie auf unseren Themenseiten „Corona-Schutzimpfung gegen COVID-19“ sowie in den Antworten auf häufige Fragen.

Reisende sollten die besonderen Nachweispflichten beachten, die bei der Einreise gelten (weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite „Einreise nach Deutschland“ sowie unter „Auslandsreisen“).

Stand: 25.05.2022

Regelungen für Geimpfte und Genesene – infektionsschutz.de

Es wurde gewählt!

Per sagt DANKE!

Ich wurde in KVN-Bezirksstelle gewählt, Dank Eurer Stimmen.

2023 geht es dann los….

Es sind Ihre Vertreter, die Ihnen helfen, wenn es mal wieder „kneift“!

Weiterhin FFP2 Maskenpflicht in Arztpraxen!!

Ich hatte Ihnen mitgeteilt, dass Sie in Ihrer Praxis Hausrecht haben und die Maskenpflicht durchsetzen können.

In den Bestimmungen der Bundesregierung war das schwammig ausgedrückt, Arztpraxen waren nicht explizit genannt, so dass die KBV das eben so interpretiert und übernommen hat. Ich hatte das so weiter gemeldet.

Nicht wenige Kollegen hatten sich gefreut und a.G. der sinkenden Zahlen und der guten Impfquote ihrer Patienten die Maskenpflicht in Ihrer Praxis aufgehoben.

Die niedersächsische Landeregierung hat die neuen Coronaregeln am 25.05.2022 präzisiert und explizit auch Arztpraxen mit einer FFP2 – MASKENPFLICHT bedacht.

UKRAINE

Relevante Informationen für Netzmitglieder

Die KV Braunschweig hat mir gestern die Auskunft erteilt, dass Notfälle – wie bei allen anderen Geflüchteten – auf Notfallschein abgerechnet werden können.
Für alle anderen Anliegen (Schwangerschaft, Kontrollen, Vorsorgen) stellt das Sozialamt einen Schein/ Bahrndlungsausweis aus. Ohne Ausweis keine Abrechnung über die KV. Es sei das Sozialamt des Aufenthaltsortes zuständig. 

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Neimann

— Danke Johannes für die Info!

— Selbstverständlich steht es Euch frei kostenlos zu behandeln, wir haben das in unserer Praxis auch mit syrischen Flüchtlingen so gehalten, bis eindeutige Strukturen geschaffen worden waren.

Nachschau Netzwerktreffen Februar 2022

Trotz Pandemie eine super besuchte Veranstaltung.

Das neue Team um PD. Dr. med. Kundu stellte sich dem ärztennetz frauengesundheit vor. Und mit Team, meine ich Team! 6 Kollegen und Kolleginnen präsentierten Ihre Version von einem Neustart im Siloah, um das verlorene Vertrauen der niedergelassen Kollegen und Kolleginnen wieder zu gewinnen. Diese Vorstellung war ein gelungener 1. Schritt. Konnten die einzelnen Leiter Ihre Sprechstunden präsentieren und gingen gerne und ausführlich auf unsere Fragen ein. Wir meinen: Eine Alternative zu Kliniken, deren Zusammenarbeit darauf beschränkt ist, uns in unserer Tätigkeit zu bedrängen, sprich „in fremden Gewässern zu fischen“.

Im Anschluss stellte sich die neue leitende Oberärztin Fr. Dr. med. Susanne Harders aus dem Fredi vor. Ein bekanntes Gesicht, war sie doch „nur“ 10 Jahre in Berlin. Gerne hörte Sie sich unsere Sorgen und Nöte an und legte damit den Stein für die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Fredi.

OÄ Dr. Harders im Gespräch mit C. Hamma
C. Hamma ( li ) im Gespräch mit OÄ Dr. Harders ( re )

Abgerundet wurde der Nachmittag durch den Kollegen Dr. med. Nast, der sein Programm TAKTILOGRAPHIE zur Optimierung der Brustkrebsfrüherkennung vorstellte. Alle Anwesenden erhielten Info-Flyer. Wer Interesse hat seine Patientinnen von professionellen Taktilographen ( Programm discovering hands, durchgeführt von sehbehinderten Frauen ) untersuchen zu lassen, melde sich bei Dr. Nast ( online Terminvergabe möglich, Selbstzahlerleistung, die aber oft ( nicht immer!! ) von den krankenKassen übernommen wird ) .

Wie immer gab es natürlich auch einen Streifzug durch Themen des BvF, der ÄKN und der KVN, durch deren Vertreter und Mitglied des ärztennetz frauengesundheit P. Kistenbrügge.

Unsere 2. Vorsitzende des ärztennetz frauengesundheit K. Bewer stellte Abreißblöcke vor, auf denen die Kollegen mit bestimmten Leistungen aufgeführt sind. Somit entfällt das lästige Schreiben und Suchen ( siehe Rundbrief ). In diesem Zusammenhang merkte unsere 1. Vorsitzende des ärztennetz frauengesundheit K. Reese-Müssel an, dass unsere Webseite nicht mehr so gut ist, wie vor dem Wechsel der Programmierer ( leider ja notwendig, da es die vorherige Fa. nicht mehr gibt ). Das ist jetzt schon in Arbeit ( näheres kann dem Rundbrief entnommen werden, BITTE BEACHTEN!).

Heute hatten wir viel Zeit und im Anschluss konnten wir endlich mal wieder richtig „tratschen“. Die Kollegen aus Siloah und Fredi blieben bis zum Schluss und wir konnten uns rege austauschen, alte Freundschaften auffrischen und Kontakte knüpfen und vertiefen.

Alle Themen, die in den letzten Wochen und Monaten immer wieder für Verdruss sorgten, wurden an- und besprochen, werden hier aber nicht schriftlich fixiert.

Netzwerktreffen in Präsenz am 04.02.2022

Das ärztennetz frauengesundheit trifft sich am 04.02.2022 16:00 Uhr im Courtyard Am Maschsee

Liebe Kollegen/innen,

Wir möchten Euch zu unserem ersten Netzwerktreffen im Jahr 2022 einladen.

16:00- Eintreffen, Begrüßung und einleitende Worte von Per Kistenbrügge ( BvF )

16:30- ,,Was gibt es Neues in Hannover‘‘

           Das Krhs Siloah stellt sich vor: PD Dr. med. Kundu, PD Dr. med. Hille-Betz und Dr. Dr. med. Rios

           Aus dem Friederikenstift: Dr.med. Susanne Harders

Im Anschluß: Diskussion und gemeinsamer Austausch.

Über eine Rückmeldung bis zum 28.01.2022 unter

         Katharina.reese-muessel@gmx.de

würden wir uns freuen.

Die hygienischen Rahmenbedingungen beinhalten 2G und FFP2-Maske.

Lieben Gruß,

Katharina Reese-Müßel

ärztennetz frauengesundheit finden Sie Klasse? Da wollen Sie unbedingt mitmachen? Finden wir super! Email an k.bewer@web.de und unsere 2. Vorsitzende beglückt Sie mit dem Aufnahmeformular!