Weiterhin FFP2 Maskenpflicht in Arztpraxen!!

3 Jun, 2022 | Politik

Ich hatte Ihnen mitgeteilt, dass Sie in Ihrer Praxis Hausrecht haben und die Maskenpflicht durchsetzen können.

In den Bestimmungen der Bundesregierung war das schwammig ausgedrückt, Arztpraxen waren nicht explizit genannt, so dass die KBV das eben so interpretiert und übernommen hat. Ich hatte das so weiter gemeldet.

Nicht wenige Kollegen hatten sich gefreut und a.G. der sinkenden Zahlen und der guten Impfquote ihrer Patienten die Maskenpflicht in Ihrer Praxis aufgehoben.

Die niedersächsische Landeregierung hat die neuen Coronaregeln am 25.05.2022 präzisiert und explizit auch Arztpraxen mit einer FFP2 – MASKENPFLICHT bedacht.