Impfpflicht für Ärzte und medizinisches Personal. ACHTUNG: NEUERUNG!!

26 Jun, 2022 | Politik

Beachtet die Gesetzesänderung bezüglich STATUS: vollständig geimpft! 

Bis zum 30.09.2022 gilt man/frau mit der Grund- und Auffrischungsimpfung als vollständig geimpft.

Ab dem 01. Oktober gelten wir nur noch als vollständig geimpft, wenn wir die 1. Boosterimpfung erhalten haben, also 3. Impfungen insgesamt!

( Genesen sind wieder andere Regeln, geht alles immer wieder durcheinander )

Seit dem 19. März 2022 ist im Infektionsschutzgesetz (§ 22a) festgelegt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um als vollständig geimpft zu gelten.

Bis zum 30. September 2022 liegt ein vollständiger Impfschutz vor:

  • nach drei Einzelimpfungen,
  • nach zwei Einzelimpfungen,
  • nach einer Einzelimpfung
    – PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
    – PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der ersten Impfung ODER
    – PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der ersten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.

Ab 1. Oktober 2022 liegt ein vollständiger Impfschutz vor:

  • nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein),
  • nach zwei Einzelimpfungen
    – PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
    – PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER
    – 
    PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung (seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein).

Die Impfungen nach den oben genannten Regelungen müssen mit einem oder verschiedenen Impfstoffen erfolgt sein, die von der Europäischen Union zugelassen sind oder im Ausland zugelassen sind und von der Formulierung (Zusammensetzung) her identisch mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff sind.

In den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) ist festgelegt, für welche in der Europäischen Union (EU) nicht zugelassenen Impfstoffe nach zweimaliger Impfung eine einzelne Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff ausreicht, um bestmöglich gegen eine SARS-CoV-2-Infektion geschützt zu sein (siehe Frage „Wie sollen Personen geimpft werden, die mit den nicht in der EU zugelassenen Impfstoffen Sinovac, Sinopharm, Bharat Biotech International Ltd. oder Sputnik V geimpft wurden?“).

Umfassende Informationen zur Impfung finden Sie auf unseren Themenseiten „Corona-Schutzimpfung gegen COVID-19“ sowie in den Antworten auf häufige Fragen.

Reisende sollten die besonderen Nachweispflichten beachten, die bei der Einreise gelten (weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite „Einreise nach Deutschland“ sowie unter „Auslandsreisen“).

Stand: 25.05.2022

Regelungen für Geimpfte und Genesene – infektionsschutz.de