Relevante Informationen für Netzmitglieder
Die KV Braunschweig hat mir gestern die Auskunft erteilt, dass Notfälle – wie bei allen anderen Geflüchteten – auf Notfallschein abgerechnet werden können.
Für alle anderen Anliegen (Schwangerschaft, Kontrollen, Vorsorgen) stellt das Sozialamt einen Schein/ Bahrndlungsausweis aus. Ohne Ausweis keine Abrechnung über die KV. Es sei das Sozialamt des Aufenthaltsortes zuständig.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Neimann
— Danke Johannes für die Info!
— Selbstverständlich steht es Euch frei kostenlos zu behandeln, wir haben das in unserer Praxis auch mit syrischen Flüchtlingen so gehalten, bis eindeutige Strukturen geschaffen worden waren.